30.05.2023

Wie ist in der Praxis schrittweise mit den Verpflichtungen nach der EU-Taxonomie umzugehen?

Zielsetzung: Das Unternehmen ist interessiert daran im maximalen Umfang über…

Zielsetzung: Das Unternehmen ist interessiert daran im maximalen Umfang über „grüne Kennzahlen (Umsatzerlöse, CapEX oder OpEX) zu berichten.

Schritt 1: Einteilung der „unternehmerischen Tätigkeit“ in Wirtschaftsaktivitäten (ggf. entsprechend Umsatzerlösen und Zuordnung zu Umweltzielen)

Die Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens sind auf die Taxonomie-Fähigkeit zu überprüfen und ggf. den NACE-Codes zuzuordnen.

Die Ermittlung dabei erfolgt evtl. auf Produktebene oder aber pro Standort. Bei der Angabe der Umsatzerlöse ist ggf. zu konsolidieren.

Bestenfalls kann die Wirtschaftsaktivität auf einer „aggregierten Ebene“ festgelegt werden („gemeinsamer Nenner“).

Zu den einzelnen Wirtschaftsaktivitäten, die mindestens einem Umweltziel zuzuordnen sind, sind anzugeben:

  • Umsatzerlöse
  • CapEX
  • OpEX

Schritt 2: Ermittlung des Beitrags der Wirtschaftsaktivität

Mathematische Ermittlung des Beitrags der Wirtschaftsaktivität zum Umweltziel (IST-Wert).

Schritt 3: Abgleich der IST-Werte mit den Grenzwerten pro Kriterium (IDEAL-WERT)

Auswahl des entsprechenden Kriterienkatalogs – i. d. R. branchenabhängig für die Wirtschaftsaktivität.

Für folgende Tätigkeitsgebiete existiert bereits ein Kriterienkatalog:

  • Forstwirtschaft,
  • Umweltschutz- und Wiederherstellungsarbeiten,
  • Verarbeitende Industrie,
  • Energieversorger,
  • Wasser, Kanalisation, Abfall und Wiederaufbereitung,
  • Transport,
  • Bau- und Immobilienwesen,
  • Informations- und Kommunikationstechnologie und
  • Erbringung von freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen.

Hinweis: Es wurde mit den Branchen/Tätigkeitsgebieten begonnen, die die größten Emissionen haben. Weitere Branchenkataloge werden folgen.

Es muss ein „wesentlicher Beitrag“ für eines der sechs Ziele vorliegen; wobei keine der anderen Ziele behindert werden dürfen (DNSH-Kriterium).

Ergebnismöglichkeiten:

  • „wesentlicher Beitrag“

ODER

  • „kein wesentlicher Beitrag“

Schritt 4: Berichterstattung

Datensammlung und Berichterstattung.

Wie erfolgt die Beurteilung von Wirtschaftsaktivitäten unter Nachhaltigkeitsaspekten? (vorheriger Artikel) EU-Taxonomie: Wie ist die Grundidee und welche Kennzahlen werden klassifiziert? (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Welchen ESG-Zeitplan gibt es?

    Das Zeitfenster zur Schaffung der Voraussetzungen in den Betrieben aber...
    Mehr...
  • Bestandteile der verpflichtenden Berichterstattung ab 2025

    Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die Berichterstattungspflichten von verpflichteten Unternehmen, beginnend...
    Mehr...
  • Exemplarische Gliederung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Großunternehmen (> 250 MA) nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex, DNK (Kriterium 1-20) – Über was ist zu berichten?

    Nachfolgend geben wir eine erste Vorstellung über die möglichen Berichtsbestandteile...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.