Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die Berichterstattungspflichten von verpflichteten Unternehmen, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025, für das erstmals in 2026 eine ergänzende nichtfinanzielle Berichterstattung von den gesetzlichen Vertretern der jeweiligen Einheit aufzustellen ist.
Finanzielle Berichterstattung
- Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, GuV, Anhang
- Lagebericht
- Ggf. Segmentberichterstattung, u.a.
Nichtfinanzielle Berichterstattung
- Angaben nach der EU-Taxonomie-VO
- 3 Kennzahlen: prozentualer Anteil UE, OpEx, KapEx
- Bericht ausschließlich über nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (EU Kriterienkatalog)
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Einheitlicher Aufbau (auf Basis von EFRAG Standards)
- Bericht über alle Wirtschaftsaktivitäten