23.05.2023

EU-Taxonomie: Wie ist die Grundidee und welche Kennzahlen werden klassifiziert?

Zielgröße des Klassifizierungssystems der Taxonomie-Verordnung ist der Grad der ökologischen…

Zielgröße des Klassifizierungssystems der Taxonomie-Verordnung ist der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftsaktivität mit folgenden Umweltzielen

    • unter der Nebenbedingung, dass keine anderen Umweltziele beeinträchtigt werden (DNSH-Kriterien) und
    • die Menschenrechte entsprechend der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.

    Dabei ist folgendes Stufenprogramm vorgesehen:

    Berichterstattung ab dem 01.01.2022 für PIE (zu berichten in 2023) – Umweltziele 1 und 2

    1. Schutz des Klimas

        2. Anpassung an den Klimawandel

              Zusätzliche Berichtspflichten ab dem 01.01.2023 für PIE und NON-PIE (zu berichten in 2025) – Umweltziele 3 bis 6

              3. Schutz von Wasser und Meeresressourcen bzw. nachhaltige Nutzung

              4. Schaffung einer Kreislaufwirtschaft

              5. Konkrete Reduktion von Umweltverschmutzung

              6. Wiederherstellung und Schutz von Biodiversität

              Wie ist in der Praxis schrittweise mit den Verpflichtungen nach der EU-Taxonomie umzugehen? (vorheriger Artikel) Welche Auswirkungen ergeben sich konkret für die betroffenen Unternehmen? (nächster Artikel)

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