Zielgröße des Klassifizierungssystems der Taxonomie-Verordnung ist der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftsaktivität mit folgenden Umweltzielen
- unter der Nebenbedingung, dass keine anderen Umweltziele beeinträchtigt werden (DNSH-Kriterien) und
- die Menschenrechte entsprechend der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.
Dabei ist folgendes Stufenprogramm vorgesehen:
Berichterstattung ab dem 01.01.2022 für PIE (zu berichten in 2023) – Umweltziele 1 und 2
1. Schutz des Klimas
2. Anpassung an den Klimawandel
Zusätzliche Berichtspflichten ab dem 01.01.2023 für PIE und NON-PIE (zu berichten in 2025) – Umweltziele 3 bis 6
3. Schutz von Wasser und Meeresressourcen bzw. nachhaltige Nutzung
4. Schaffung einer Kreislaufwirtschaft
5. Konkrete Reduktion von Umweltverschmutzung
6. Wiederherstellung und Schutz von Biodiversität