Prüfung der neuen Pflichtenlage durch das Unternehmen
Das Unternehmen muss prüfen, ob es von der gesetzlichen Verpflichtung zur
- Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
- Anwendung der EU Taxonomie-Verordnung
betroffen ist.
Neuimplementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems
Die betroffenen rechtlichen Einheiten müssen beginnend mit dem 01.01.2025 ein System zur unterjährigen fortlaufenden Erfassung der für die Berichterstattung relevanten Daten eingerichtet haben (= Nachhaltigkeitsmanagementsystem).
Externe Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Berichterstattung ist von einem unabhängigen qualifizierten Prüfer mit „begrenzter Sicherheit“ prüfen zu lassen.
Verpflichtung zur Transparenz
Die geprüften Daten sind fristgerecht in öffentlich zugänglichen Online-Portale hochzuladen, um diese der interessierten Öffentlichkeit, den Stakeholdern, zugänglich zu machen.
Faktische Auskunftsverpflichtung gegenüber Geschäftspartnern
Nicht selten werden auch Geschäftspartner, z. B. Kapitalgeber, oder in der Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagerte Betriebe, die Kenntnisse aus der nichtfinanziellen Berichterstattung eines Betriebs für sich nutzen wollen.
Ferner werden Kapitalgeber die nichtfinanzielle Berichterstattung in das Rating einbeziehen.
Faktische Verpflichtung zur ständigen fortlaufenden Verbesserung
Es ist davon auszugehen, dass EU-Kommission und Gesetzgeber im Zeitverlauf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erhöhen werden, um das Ziel des Green-Deals überhaupt oder schneller zu erreichen (Lenkungsprozess).
Das unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsmanagementsystem, wird jährlich einem Updateprozess zu unterwerfen sein, um den angepassten Verlautbarungen, ggf. mit strengeren technischen Beurteilungskriterien, zur nichtfinanziellen Berichterstattung entsprechen zu können.