11.04.2023

Worum geht es bei der ab 2025 für Betriebe normativ geforderten nichtfinanziellen Berichterstattung / Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Bestimmte Unternehmen müssen innerhalb des jährlich aufzustellenden Lageberichts entsprechend einer…

Bestimmte Unternehmen müssen innerhalb des jährlich aufzustellenden Lageberichts entsprechend einer bestimmten Taxonomie (i. d. R. tabellarische Darstellung) detaillierte und strukturierte Angaben zu den drei Nachhaltigkeitsdimensionen

  • Environmental (Umwelt)
  • Social (soziale/gesellschaftliche Aspekte)
  • Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung)

machen.

Es ist davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der

„ESG-Fingerabdruck eines Unternehmens“,

neben der gesetzlichen Verpflichtung in zunehmendem Maße auch

Geschäftspartnern als Nachweis (für die eigene ESG-Berichterstattung zur gesamten Wertschöpfungskette) und

Kapitalgebern (für die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens) dienen wird.

Die Transparenz der unternehmensindividuellen Informationen zu ESG sollen Motor zur Anpassung der Geschäftsmodelle und Geschäftsstrategie in der Wirtschaft sein, so dass jedes Unternehmen in zunehmend stärkerem (messbaren) Maß zum Klimawandel mittelbar und unmittelbar beiträgt.

Welche Angaben fordert die EU Taxonomie ab 2025? Künftige Berichterstattung (ab 01.01.2023 für GJ 2022 ff.) für kapitalmarktorientierte Unternehmen (vorheriger Artikel) Welche Bestandteile zur Berichterstattung gibt es? (nächster Artikel)

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