07.09.2023

Eckpunkte zur künftigen nichtfinanziellen Berichterstattung

Prüfung der neuen Pflichtenlage durch das Unternehmen Das Unternehmen muss…

Prüfung der neuen Pflichtenlage durch das Unternehmen

Das Unternehmen muss prüfen, ob es von der gesetzlichen Verpflichtung zur

  • Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
  • Anwendung der EU Taxonomie-Verordnung

betroffen ist.

Neuimplementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems

Die betroffenen rechtlichen Einheiten müssen beginnend mit dem 01.01.2025 ein System zur unterjährigen fortlaufenden Erfassung der für die Berichterstattung relevanten Daten eingerichtet haben (= Nachhaltigkeitsmanagementsystem).

Externe Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Die nichtfinanzielle Berichterstattung ist von einem unabhängigen qualifizierten Prüfer mit „begrenzter Sicherheit“ prüfen zu lassen.

Verpflichtung zur Transparenz

Die geprüften Daten sind fristgerecht in öffentlich zugänglichen Online-Portale hochzuladen, um diese der interessierten Öffentlichkeit, den Stakeholdern, zugänglich zu machen.

Faktische Auskunftsverpflichtung gegenüber Geschäftspartnern

Nicht selten werden auch Geschäftspartner, z. B. Kapitalgeber, oder in der Wertschöpfungskette vor- oder nachgelagerte Betriebe, die Kenntnisse aus der nichtfinanziellen Berichterstattung eines Betriebs für sich nutzen wollen.

Ferner werden Kapitalgeber die nichtfinanzielle Berichterstattung in das Rating einbeziehen.

Faktische Verpflichtung zur ständigen fortlaufenden Verbesserung

Es ist davon auszugehen, dass EU-Kommission und Gesetzgeber im Zeitverlauf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erhöhen werden, um das Ziel des Green-Deals überhaupt oder schneller zu erreichen (Lenkungsprozess).

Das unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsmanagementsystem, wird jährlich einem Updateprozess zu unterwerfen sein, um den angepassten Verlautbarungen, ggf. mit strengeren technischen Beurteilungskriterien, zur nichtfinanziellen Berichterstattung entsprechen zu können.

Die normativen Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (vorheriger Artikel) Bestandteile der verpflichtenden Berichterstattung ab 2025 (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Bestandteile der verpflichtenden Berichterstattung ab 2025

    Die nachfolgende Darstellung veranschaulicht die Berichterstattungspflichten von verpflichteten Unternehmen, beginnend...
    Mehr...
  • Kann das Nachhaltigkeitsmanagement als unternehmerische Chance der Zukunft verstanden werden?

    Weit verbreitete Auffassung in der Praxis Gegenwärtig wird die Pflicht...
    Mehr...
  • Wie ist in der Praxis schrittweise mit den Verpflichtungen nach der EU-Taxonomie umzugehen?

    Zielsetzung: Das Unternehmen ist interessiert daran im maximalen Umfang über...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.