12.10.2023

Inhaltliche Vorgaben zu allen Abschnitten der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Grundsätzliche Offenlegungspflichten Die „Offenlegungsanforderungen“ und „Datenpunkte der einzelnen Standards“ sind…

Grundsätzliche Offenlegungspflichten

Die „Offenlegungsanforderungen“ und „Datenpunkte der einzelnen Standards“

  • ESRS 2 – Allgemeine Angaben und
  • ESRS E1 – Klimawandel

sind grundsätzlich im Nachhaltigkeitsbericht anzugeben.

Gesonderte Offenlegungspflicht bei Wesentlichkeit

Für alle anderen Nachhaltigkeitsaspekte ist eine unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsbeurteilung vorzunehmen (vgl. ESRS 1 – 3.2. Wesentliche Angelegenheiten und Wesentlichkeit der Information).

Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Kurzdarstellung)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist wesentlich und muss daher in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die

  • Wesentlichkeit der umweltspezifischen Auswirkungen („Inside-Out“) und / oder
  • Wesentlichkeit in finanzieller Hinsicht („Outside-In“)

für ein Unternehmen erfüllt sind – Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.

Wesentlichkeit in Bezug auf umweltspezifischen Auswirkungen

Aus Sicht der Auswirkungen ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, wenn es

  • tatsächliche oder potenzielle,
  • negative oder positive,
  • Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Angelegenheiten hat.

Beispiel: Erhebliche Emissionen beim Produktionsprozess

Wesentlichkeit in Bezug auf finanzielle Belange

Aus finanzieller Sicht ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, wenn es finanzielle Auswirkungen auf die Entwicklung des Unternehmens hat.

Hierbei sind

  • kurz-,
  • mittel- und
  • langfristige Effekte

in Bezug auf die Vermögens-, Finanz-, Ertragslage und die Zahlungsströme zu betrachten.

Beispiel:

Regelungen zur Erreichung von Klimazielen erfordern Investitionen in spezielle Filteranlagen einer Produktionsanlage zur Reduzierung der Schadstoffemissionen.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit wird in einer späteren UWP-Veranstaltung in 2023 und 2024 intensiver anhand von Praxisbeispielen erläutert.


Zielsetzung der EU Taxonomie-Verordnung (vorheriger Artikel) Kategorisierung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht (nächster Artikel)

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