24.08.2023

Bisherige Nachhaltigkeitsberichte, -präsentationen von NON-PIE Gesellschaften

Die Nachhaltigkeitsberichte, die in den zurückliegenden Jahren von den Unternehmen…

Die Nachhaltigkeitsberichte, die in den zurückliegenden Jahren von den Unternehmen auf

  • freiwilliger (nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaft) oder
  • gesetzlicher (kapitalmarktorientierte Gesellschaft) Basis

offengelegt und gegebenenfalls geprüft wurden, entsprechen keineswegs den detaillierten Vorgaben, die künftig einzuhalten sein werden.

Sowohl die

  • betroffenen Unternehmen, sowie auch
  • Prüfer

müssen sich folglich mit neuen

  • Standards,
  • Kennzahlen,
  • Metriken und
  • Normen

auseinandersetzen, um den künftigen Anforderungen als Ersteller oder Prüfer gerecht zu werden.

Nicht selten gleicht das bisherige „Non-Financial Reporting“ vor dem Jahr 2022 allenfalls

  • einer „Ideensammlung“ oder
  • einem „verbalisierten Brainstorming“

zum Thema Nachhaltigkeit.

    Imagepflege und Marketinginstrumente waren meist bestimmend für Inhalte und Aufbau, der Präsentation zur Nachhaltigkeit.

    Kurz um:

    “Wir alle öffnen ein neues Kapitel der Unternehmensberichterstattung und stehen hierbei alle gleichermaßen am Anfang.“

    Bestandteile der verpflichtenden Berichterstattung ab 2025 (vorheriger Artikel) Green Deal der EU – Die Idee kurz skizziert (nächster Artikel)

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