Die Nachhaltigkeitsberichte, die in den zurückliegenden Jahren von den Unternehmen auf
- freiwilliger (nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaft) oder
- gesetzlicher (kapitalmarktorientierte Gesellschaft) Basis
offengelegt und gegebenenfalls geprüft wurden, entsprechen keineswegs den detaillierten Vorgaben, die künftig einzuhalten sein werden.
Sowohl die
- betroffenen Unternehmen, sowie auch
- Prüfer
müssen sich folglich mit neuen
- Standards,
- Kennzahlen,
- Metriken und
- Normen
auseinandersetzen, um den künftigen Anforderungen als Ersteller oder Prüfer gerecht zu werden.
Nicht selten gleicht das bisherige „Non-Financial Reporting“ vor dem Jahr 2022 allenfalls
- einer „Ideensammlung“ oder
- einem „verbalisierten Brainstorming“
zum Thema Nachhaltigkeit.
Imagepflege und Marketinginstrumente waren meist bestimmend für Inhalte und Aufbau, der Präsentation zur Nachhaltigkeit.
Kurz um:
“Wir alle öffnen ein neues Kapitel der Unternehmensberichterstattung und stehen hierbei alle gleichermaßen am Anfang.“