Die für Unternehmungen und Wirtschaftsbetriebe gesetzlich verpflichtete Berichterstattung wird sich im nächsten Jahr thematisch weiterentwickeln und hinsichtlich
- dem Umfang (Berichtsbestandteile),
- dem Kreis der verpflichteten Berichterstattung (Unternehmen),
- der Aussagekraft (Pflichtinhalte) und
- der Verlässlichkeit bzw. der Qualität der Angaben (Prüfungspflicht)
- der Offenlegungsmethodik (digitalen Upload-Portale)
- deutlich verändern.
Reporting – finanziell und nichtfinanziell
Finanzielle Berichterstattung
Die finanzielle Berichterstattung, bestehend aus
- Bilanz,
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang und
- Lagebericht
wird in den künftigen Jahren um weitere Berichtspflichten ergänzt.
Nichtfinanzielle Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Berichterstattung, besteht aus
- Lagebericht mit integriertem Nachhaltigkeitsbericht
- Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung und
- Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Integrierte Unternehmensberichterstattung
Die neuen Berichtspflichten beziehen sich auf prüfbare Angaben zur
- Umweltverträglichkeit,
- Beachtung sozialer Faktoren und
- Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln
Zunehmend stärker wird auch eine inhaltliche Verzahnung der einzelnen Berichtsteile gefordert, so dass sich die gesetzlich verpflichtende öffentliche Berichterstattung in den künftigen Jahren zu einer
integrierten Unternehmensberichterstattung
entwickelt.
Trend der Zukunft zum betrieblichen Reporting
Integrierte Unternehmensberichterstattung
Inhaltliche Verzahnung, d. h. Korrelationen zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
Finanzielles Reporting
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
- KFR
Nichtfinanzielles Reporting
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- EU Taxonomie-VO
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz