11.08.2023

Green Deal der EU – Die Idee kurz skizziert

Es hört sich an, wie die „Beschreibung einer fantastischen EU“,…

Es hört sich an, wie die „Beschreibung einer fantastischen EU“, wenn man die Ziele des europäischen Green Deals liest (Vgl. Entwurf der CSRD-Richtlinie 2014/95/EU, Einleitung „Gründe und Ziel des Vorschlags“).

Übergeordnete Ziele der EU

EU als Wirtschaftsraum

Die EU soll bis 2050 ein moderner, ressourceneffizienter, wettbewerbsfähiger, Wirtschaftsraum sein, innerhalb dem keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden (Die EU-Kommission formuliert dieses Ziel in einer VO zur Änderung des Klimagesetzes 2020/0036(COD)).

Wirtschaftswachstum

Es soll die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung erfolgen, d.h. Wachstum ohne Verbrauch endlicher Ressourcen, wie z. B. Kohle, Öl oder Gas.

Naturkapital

Das Naturkapital der EU soll geschützt, bewahrt und verbessert werden.

Gesundheit

Die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen sollen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden.

Unternehmensführung

Die Entscheider der Wirtschaft sollen zu einem Bewusstsein für nachhaltige Unternehmensführung bewegt werden.

Einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU

Die einheitlichen Voraussetzungen werden mittels EU-weit einheitlicher Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung geschaffen.

Den einzelnen Mitgliedsstaaten würde es nicht gelingen, grenzübergreifend einheitliche Regelungen zu definieren.

Aktionsphasen der EU

Diese großen Ziele fordern einen Aktionsplan der EU, bei dem der Finanzsektor eine bedeutende Rolle spielen wird. Frei nach der Devise: „Nachhaltige Finanzierungen erfordern messbares nachhaltiges wirtschaftliches Handeln bei allen Beteiligten.“

Strenge Rahmenbedingungen

Nachhaltiges Handeln muss messbar gemacht werden. Die Einführung von Werten und Kennzahlen für die Nachhaltigkeit ist die Folge.

Nachhaltiges Handeln muss prüfbar werden. Die Prüfung durch Dritte schafft Verlässlichkeit

Die Nachhaltigkeitsinformationen der wirtschaftlichen Einheiten und Betriebe müssen öffentlich kommuniziert werden. Digitale Bereitstellungen für

  • Unternehmen
  • Anleger, Vermögensverwalter und Finanzberater
  • Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner
  • Nichtregierungsorganisationen (z. B. Umweltverbände)
  • Sozialpartner (z. B. Krankenkassen, Gewerkschaften)
  • Zivilgesellschaft

Die Nutzer der Nachhaltigkeitsinformationen sollen ein eigenes Verständnis dafür entwickeln, welche Risiken und Chancen einzelne Nachhaltigkeitsaspekte für Ihre Vorhaben und Investitionen haben (Vgl. Einführender Text der CSRD-Richtlinie (Entwurf)).

Bisherige Nachhaltigkeitsberichte, -präsentationen von NON-PIE Gesellschaften (vorheriger Artikel) Erneute Vereinfachung der ESRS-Entwürfe (06.2023) (nächster Artikel)

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