21.07.2023

Welche neuen gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit treffen die Unternehmen?

Prüfung Anwendungsbereich der CSRD Das Unternehmen muss prüfen, ob es…

Prüfung Anwendungsbereich der CSRD

Das Unternehmen muss prüfen, ob es von der gesetzlichen Pflicht

  • zur Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • zur Anwendung der EU Taxonomie-Verordnung

betroffen ist.

Neuimplementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems

Die betroffenen rechtlichen Einheiten müssen beginnend mit dem 01.01.2025 ein System zur unterjährigen fortlaufenden Erfassung der für die Berichterstattung relevanten Daten einrichten. (= Nachhaltigkeitsmanagementsystem).

Externe Prüfung der Nichtfinanziellen Berichterstattung

Die nichtfinanzielle Berichterstattung ist von einem unabhängigen qualifizierten Prüfer mit „begrenzter Sicherheit“ prüfen zu lassen.

Verpflichtung zur Transparenz

Die geprüften Daten sind in öffentlich zugängliche online-Portale hochzuladen, um diese der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Faktische Auskunftsverpflichtung ggü. Geschäftspartnern

Nicht selten werden auch Geschäftspartner, z. B. Kapitalgeber oder in der Wertschöpfungskette nachgelagerte Unternehmen, die nichtfinanzielle Berichterstattung eines Betriebs einsehen wollen.

Kapitalgeber werden die nichtfinanzielle Berichterstattung in das Rating einbeziehen.

Faktische Verpflichtung zur Verbesserung

Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission und die Gesetzgeber im Zeitverlauf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erhöhen werden, um das Ziel des Green-Deals überhaupt oder schneller zu erreichen (Lenkungsprozess).

Jährliches Update heißt jährliche Verbesserung

Die Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, kurz ESG-M, werden jährlich einem Updateprozess zu unterwerfen sein, um den angepassten Verlautbarungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu entsprechen.

Erneute Vereinfachung der ESRS-Entwürfe (06.2023) (vorheriger Artikel) Wie kann der Weg zur „Integrierten Unternehmensberichterstattung“ (2023-2026) skizziert werden? (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Exemplarische Gliederung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Großunternehmen (> 250 MA) nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex, DNK (Kriterium 1-20) – Über was ist zu berichten?

    Nachfolgend geben wir eine erste Vorstellung über die möglichen Berichtsbestandteile...
    Mehr...
  • EU-Taxonomie: Wie ist die Grundidee und welche Kennzahlen werden klassifiziert?

    Zielgröße des Klassifizierungssystems der Taxonomie-Verordnung ist der Grad der ökologischen...
    Mehr...
  • Die normativen Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Im April 2021 hat die EU-Kommission den Vorschlag der CSRD‑ED...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.