Prüfung Anwendungsbereich der CSRD
Das Unternehmen muss prüfen, ob es von der gesetzlichen Pflicht
- zur Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- zur Anwendung der EU Taxonomie-Verordnung
betroffen ist.
Neuimplementierung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems
Die betroffenen rechtlichen Einheiten müssen beginnend mit dem 01.01.2025 ein System zur unterjährigen fortlaufenden Erfassung der für die Berichterstattung relevanten Daten einrichten. (= Nachhaltigkeitsmanagementsystem).
Externe Prüfung der Nichtfinanziellen Berichterstattung
Die nichtfinanzielle Berichterstattung ist von einem unabhängigen qualifizierten Prüfer mit „begrenzter Sicherheit“ prüfen zu lassen.
Verpflichtung zur Transparenz
Die geprüften Daten sind in öffentlich zugängliche online-Portale hochzuladen, um diese der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Faktische Auskunftsverpflichtung ggü. Geschäftspartnern
Nicht selten werden auch Geschäftspartner, z. B. Kapitalgeber oder in der Wertschöpfungskette nachgelagerte Unternehmen, die nichtfinanzielle Berichterstattung eines Betriebs einsehen wollen.
Kapitalgeber werden die nichtfinanzielle Berichterstattung in das Rating einbeziehen.
Faktische Verpflichtung zur Verbesserung
Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission und die Gesetzgeber im Zeitverlauf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit erhöhen werden, um das Ziel des Green-Deals überhaupt oder schneller zu erreichen (Lenkungsprozess).
Jährliches Update heißt jährliche Verbesserung
Die Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, kurz ESG-M, werden jährlich einem Updateprozess zu unterwerfen sein, um den angepassten Verlautbarungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu entsprechen.