Sachliche Betrachtung
Es ist davon auszugehen, dass ab 2025 große Gesellschaften (§ 267 III HGB) unmittelbar von der ESG-Berichterstattung betroffen sein werden. Das sind ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland; ca. 45.000 in der EU.
Eine unternehmensindividuelle Beurteilung wird deutlich machen, wie stark
- in Abhängigkeit von der Branche
- sowie dem Aufbau der Wertschöpfungskette
die ESG bezogenen Aspekte und Berichtspflichten ausgeprägt sind.
Jedes Unternehmen wird dies für sich analysieren müssen, und im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent machen. Die Angaben sind vom Abschlussprüfer mit „gewisser Sicherheit“ zu prüfen (erstmalige Prüfung in 2026 anhand Lagebericht für 2025).
Normative Betrachtung
In Bezug auf kapitalmarktorientierte Unternehmen werden Abschlussprüfer von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und der BaFin schon heute angehalten, die Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Prüfungstätigkeit sachgerecht mit einzubeziehen.