27.03.2023

Welche Unternehmen werden von ESG-bezogenen Aspekten betroffen sein?

Sachliche Betrachtung Es ist davon auszugehen, dass ab 2025 große…

Sachliche Betrachtung

Es ist davon auszugehen, dass ab 2025 große Gesellschaften (§ 267 III HGB) unmittelbar von der ESG-Berichterstattung betroffen sein werden. Das sind ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland; ca. 45.000 in der EU.

Eine unternehmensindividuelle Beurteilung wird deutlich machen, wie stark

  • in Abhängigkeit von der Branche
  • sowie dem Aufbau der Wertschöpfungskette

die ESG bezogenen Aspekte und Berichtspflichten ausgeprägt sind.

Jedes Unternehmen wird dies für sich analysieren müssen, und im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent machen. Die Angaben sind vom Abschlussprüfer mit „gewisser Sicherheit“ zu prüfen (erstmalige Prüfung in 2026 anhand Lagebericht für 2025).

Normative Betrachtung

In Bezug auf kapitalmarktorientierte Unternehmen werden Abschlussprüfer von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und der BaFin schon heute angehalten, die Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Prüfungstätigkeit sachgerecht mit einzubeziehen.

Welche Bestandteile zur Berichterstattung gibt es? (vorheriger Artikel) Welche neuen Angabepflichten sind für die „ausgeweitete Nachhaltigkeitsberichterstattung in 2026“ – mit Bezug auf das Geschäftsjahr 2025 – für größere NON-PIE-Gesellschaften vorgesehen? (nächster Artikel)

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