03.04.2023

Welche Bestandteile zur Berichterstattung gibt es?

Berichtsbestandteil 1: Nachhaltigkeitsberichterstattung Ergänzend zu der im Januar 2023 erfolgten…

Berichtsbestandteil 1: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ergänzend zu der im Januar 2023 erfolgten Verabschiedung der CSRD-Richtlinie, sind auf EU-Ebene (EFRAG) zahlreiche Standards in Arbeit, die die Einzelheiten zu den neuen Berichterstattungspflichten der Betriebe regeln.

Beschreibende Darstellung des Fortschritts bei der Verbesserung der einzelnen ESG-Aspekte (PLAN-IST-Vergleich), entsprechend den Vorgaben zahlreicher neuer Verlautbarungen.

Berichtsbestandteil 2: EU-Taxonomie-Verordnung

Darstellung einer komplexen Datenbasis, welche

  • Investitionen (CapEx)
  • Umsatzerlöse
  • Ausgaben (OpEx)

mit einzelnen konkret zu benennenden Wirtschaftsaktivitäten, die einem definierten Umweltziel dienen, in Zusammenhang stehen.

In mehreren Verordnungen sind hierzu die technischen Bewertungskriterien geregelt.

Worum geht es bei der ab 2025 für Betriebe normativ geforderten nichtfinanziellen Berichterstattung / Nachhaltigkeitsberichterstattung? (vorheriger Artikel) Welche Unternehmen werden von ESG-bezogenen Aspekten betroffen sein? (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Welche Auswirkungen ergeben sich konkret für die betroffenen Unternehmen?

    Neben anhand derer die Einzeldaten der EU Taxonomie-Verordnung aufgezeichnet und...
    Mehr...
  • Wie erfolgt die Beurteilung von Wirtschaftsaktivitäten unter Nachhaltigkeitsaspekten?

    Beispielfall: Investitionsvorhaben Mietwäsche AG Bei einem Textilservice steht der Kauf...
    Mehr...
  • Inhaltliche Vorgaben zu allen Abschnitten der Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Grundsätzliche Offenlegungspflichten Die „Offenlegungsanforderungen“ und „Datenpunkte der einzelnen Standards“ sind...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.