03.04.2023

Welche Bestandteile zur Berichterstattung gibt es?

Berichtsbestandteil 1: Nachhaltigkeitsberichterstattung Ergänzend zu der im Januar 2023 erfolgten…

Berichtsbestandteil 1: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ergänzend zu der im Januar 2023 erfolgten Verabschiedung der CSRD-Richtlinie, sind auf EU-Ebene (EFRAG) zahlreiche Standards in Arbeit, die die Einzelheiten zu den neuen Berichterstattungspflichten der Betriebe regeln.

Beschreibende Darstellung des Fortschritts bei der Verbesserung der einzelnen ESG-Aspekte (PLAN-IST-Vergleich), entsprechend den Vorgaben zahlreicher neuer Verlautbarungen.

Berichtsbestandteil 2: EU-Taxonomie-Verordnung

Darstellung einer komplexen Datenbasis, welche

  • Investitionen (CapEx)
  • Umsatzerlöse
  • Ausgaben (OpEx)

mit einzelnen konkret zu benennenden Wirtschaftsaktivitäten, die einem definierten Umweltziel dienen, in Zusammenhang stehen.

In mehreren Verordnungen sind hierzu die technischen Bewertungskriterien geregelt.

Worum geht es bei der ab 2025 für Betriebe normativ geforderten nichtfinanziellen Berichterstattung / Nachhaltigkeitsberichterstattung? (vorheriger Artikel) Welche Unternehmen werden von ESG-bezogenen Aspekten betroffen sein? (nächster Artikel)

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