Berichtsbestandteil 1: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ergänzend zu der im Januar 2023 erfolgten Verabschiedung der CSRD-Richtlinie, sind auf EU-Ebene (EFRAG) zahlreiche Standards in Arbeit, die die Einzelheiten zu den neuen Berichterstattungspflichten der Betriebe regeln.
Beschreibende Darstellung des Fortschritts bei der Verbesserung der einzelnen ESG-Aspekte (PLAN-IST-Vergleich), entsprechend den Vorgaben zahlreicher neuer Verlautbarungen.
Berichtsbestandteil 2: EU-Taxonomie-Verordnung
Darstellung einer komplexen Datenbasis, welche
- Investitionen (CapEx)
- Umsatzerlöse
- Ausgaben (OpEx)
mit einzelnen konkret zu benennenden Wirtschaftsaktivitäten, die einem definierten Umweltziel dienen, in Zusammenhang stehen.
In mehreren Verordnungen sind hierzu die technischen Bewertungskriterien geregelt.