19.06.2023

In welche Schritte kann die Implementierung des ESG-Managementsystems gegliedert werden?

ESGM-Implementierung – Die 12-Schritte-Methode Schritt 0 Erstinformation des Mandanten durch…

ESGM-Implementierung – Die 12-Schritte-Methode

Schritt 0

Erstinformation des Mandanten durch den Wirtschaftsprüfer / Chief Sustainability Officer.

Schritt 1

Einholung, Beschaffung von Basisinformationen zu den betrieblichen ESG-Pflichten durch den Chief Sustainability Officer.

Schritt 2

Ziele Festlegungen und Vorarbeiten – ESG-Projekt und ESG-Organisation durch den Chief Sustainability Officer.

Schritt 3

Kick-Off – Nachhaltigkeitsmanagement (ESG-Projekt) durch den ESG-Projektleiter / Chief Sustainability Officer.

Schritt 4

Detail-Konzeption ESG-Management-System, kurz ESGM durch das ESG-Experten-Team der Unternehmung.

Schritt 5

Roll-out ESG-Management-System, kurz ESGM durch den ESG-Projektleiter.

Schritt 6

Datensammlung, -erhebung ESGM-PROTOTYP – Testzeitraum 12 Monate (Jahr 0) durch das ESG-Experten-Team der Unternehmung.

Schritt 7

Probelauf – Nichtfinanzielle Berichterstattung, kurz NFB, für das Jahr 0 durch den Chief Sustainability Officer / ESG-Projektleiter.

Schritt 8

Externer Pre-Review – der nichtfinanziellen Berichterstattung, kurz NFB, für das Jahr 0 mit anschließendem Optimierungsmanagement durch den Wirtschaftsprüfer.

Schritt 9

Verpflichtende NFB – Nichtfinanzielle Berichterstattung, kurz NFB, für das Jahr 1 durch den Chief Sustainability Officer.

Schritt 10

Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch Abschlussprüfer für das Jahr 1  durch den Wirtschaftsprüfer.

Schritt 11

Kontinuierliches ESGM-Verbesserungsmanagement durch alle Beteiligten.

Schritt 12

Fortlaufende Anpassung des ESGM an geänderte rechtliche Normen (Jahresupdate) durch den ESG-Projektleiter.

Kann das Nachhaltigkeitsmanagement als unternehmerische Chance der Zukunft verstanden werden? (vorheriger Artikel) Exemplarische Gliederung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung für Großunternehmen (> 250 MA) nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex, DNK (Kriterium 1-20) – Über was ist zu berichten? (nächster Artikel)

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