06.03.2023

Welche nicht öffentlichen Unternehmen werden zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet?

Ausweitung des Kreises der zur Berichterstattung Verpflichteten – gegenwärtiger Entwurfsstand…

Ausweitung des Kreises der zur Berichterstattung Verpflichteten – gegenwärtiger Entwurfsstand (Exposure draft zur CSRD-Richtlinie)

Gruppe 1: Gesetzliche Vorgaben: große Kapitalgesellschaft (§ 267 III HGB)

Nach heutigem Diskussionsstand müssen Betriebe ab 2026, auf Datenbasis 2025 einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 erstellen.

  • Vorlage ausgewählter Daten und Angaben bei Geschäftspartnern

Gruppe 2: Einzelvertragliche Vereinbarungen: KMU

Es ist damit zu rechnen, dass schon in naher Zukunft Betriebe, die nicht als groß eingestuft werden und daher keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung haben, zumindest ausgewählte ESG-Aspekte

  • quantitativ ermitteln und (z. B. Co²-Ausstoß)
  • qualitativ erläutern müssen,

um diesen den nachfolgend genannten Geschäftspartnern zeitnah vorlegen zu können:

  • Kapitalgebern (Kreditinstitute, Institutionelle Eigenkapitalgeber)
  • Auftraggebern (gesetzliche Berichterstattungspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette)
Welche neuen Angabepflichten sind für die „ausgeweitete Nachhaltigkeitsberichterstattung in 2026“ – mit Bezug auf das Geschäftsjahr 2025 – für größere NON-PIE-Gesellschaften vorgesehen? (vorheriger Artikel) Wie lässt sich die Nichtfinanziellielle Berichterstattung skizzieren? (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Welchen ESG-Zeitplan gibt es?

    Das Zeitfenster zur Schaffung der Voraussetzungen in den Betrieben aber...
    Mehr...
  • Welches Ziel verfolgt die EU mit dem ESG-Reporting, was in der EU-Taxonomie-Verordnung konkretisiert wird?

    Zielsetzung der EU EU-Verpflichtung aus Pariser Klimaabkommen in 2016: Deutschland...
    Mehr...
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Bestandteil des Lageberichts und könnte sich in...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.