02.11.2023

Zielsetzung der EU Taxonomie-Verordnung

Die EU-Kommission verpflichtete sich im März 2018 zu einem Aktionsplan…

Die EU-Kommission verpflichtete sich im März 2018 zu einem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.

Dabei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

  • Entwicklung eines EU-Klassifizierungssystems, bezeichnet als EU Taxonomie, um eine gemeinsame Sprache für alle Akteure innerhalb der Finanzwirtschaft und den anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben zu schaffen.
  • Die EU Taxonomie-Verordnung bildet die Basis für die Identifizierung von Wirtschaftsaktivitäten, die wesentlich zum Klimaschutz beitragen.
  • Für Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen wurde seitens der EU eine Liste technischer Bewertungskriterien (TSC) festgelegt, um messbar zu machen, welchen Beitrag ein Unternehmen mit seinen Wirtschaftsaktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels leistet,  ohne gleichzeitig nennenswerte Nachteile für andere Umweltziele zu implizieren.
  • Da nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von den Unternehmen künftig günstiger finanziert werden können (Günstige Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditinstitute), ist davon auszugehen, dass bei bedeutenden Wirtschaftsaktivitäten der unternehmerische Wille besteht anhand der technischen Beurteilungskriterien die Konformität mit den Nachhaltigkeitszielen zu überprüfen.
  • Außenstehenden Kapitalgebern wird die Klassifizierung entsprechend der EU Taxonomie dazu dienen, den Grad der Nachhaltigkeit einer bestimmten Wirtschaftsaktivität nach einheitlichen Grundsätzen festzustellen und beurteilen zu können.
  • Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Einpreisung des Fremdkapitals haben, auch weil dieses vom Kreditgeber ggf. günstiger refinanziert werden kann.

Für welche Unternehmungen ergibt sich eine Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf Grundlage der EU Taxonomie-Verordnung? (vorheriger Artikel) Inhaltliche Vorgaben zu allen Abschnitten der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nächster Artikel)

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