Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Bestandteil des Lageberichts und könnte sich in dessen Gliederung als eigenständigen Abschnitt wie folgt eingliedern:
Bekannt § 289 HGB
- I. Geschäftsmodell
- II. Ziele und Strategien
- III. Steuerungssysteme
- IV. Wirtschaftsbericht
- V. Prognosebericht
- VI. Risikoberichterstattung
- VII. Chancenberichterstattung
Neu ab 2025
- VIII. Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Allgemeine Informationen
- Umweltinformationen
- mehrere Unterabschnitte zu einzelnen Themen
- Soziale Informationen
- mehrere Unterabschnitte zu einzelnen Themen
- Governance Informationen
- mehrere Unterabschnitte zu einzelnen Themen
- Ort, Datum, Unterschrift