Zielsetzung der EU
- Stopp des Klimawandels
- Reduzierung schädlicher Emissionen
EU-Verpflichtung aus Pariser Klimaabkommen in 2016:
- Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 % (Basis 1990)
Deutschland hat verschärfte Ziele:
- Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 65 % (Basis 1990)
- Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2045 um 100 % (Basis 1990), d.h. vollständige Klimaneutralität
Grundidee
Verstärkte Umleitung von Finanzierungsmitteln in „nachhaltige Geschäftsmodelle“.
Konsequenz
Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsziele weniger verfolgen, bzw. verfolgen können.