06.03.2023

Welche nicht öffentlichen Unternehmen werden zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet?

Ausweitung des Kreises der zur Berichterstattung Verpflichteten – gegenwärtiger Entwurfsstand…

Ausweitung des Kreises der zur Berichterstattung Verpflichteten – gegenwärtiger Entwurfsstand (Exposure draft zur CSRD-Richtlinie)

Gruppe 1: Gesetzliche Vorgaben: große Kapitalgesellschaft (§ 267 III HGB)

Nach heutigem Diskussionsstand müssen Betriebe ab 2026, auf Datenbasis 2025 einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2025 erstellen.

  • Vorlage ausgewählter Daten und Angaben bei Geschäftspartnern

Gruppe 2: Einzelvertragliche Vereinbarungen: KMU

Es ist damit zu rechnen, dass schon in naher Zukunft Betriebe, die nicht als groß eingestuft werden und daher keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung haben, zumindest ausgewählte ESG-Aspekte

  • quantitativ ermitteln und (z. B. Co²-Ausstoß)
  • qualitativ erläutern müssen,

um diesen den nachfolgend genannten Geschäftspartnern zeitnah vorlegen zu können:

  • Kapitalgebern (Kreditinstitute, Institutionelle Eigenkapitalgeber)
  • Auftraggebern (gesetzliche Berichterstattungspflichten über die gesamte Wertschöpfungskette)
Welche neuen Angabepflichten sind für die „ausgeweitete Nachhaltigkeitsberichterstattung in 2026“ – mit Bezug auf das Geschäftsjahr 2025 – für größere NON-PIE-Gesellschaften vorgesehen? (vorheriger Artikel) Wie lässt sich die Nichtfinanziellielle Berichterstattung skizzieren? (nächster Artikel)

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