12.10.2023

Inhaltliche Vorgaben zu allen Abschnitten der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Grundsätzliche Offenlegungspflichten Die „Offenlegungsanforderungen“ und „Datenpunkte der einzelnen Standards“ sind…

Grundsätzliche Offenlegungspflichten

Die „Offenlegungsanforderungen“ und „Datenpunkte der einzelnen Standards“

  • ESRS 2 – Allgemeine Angaben und
  • ESRS E1 – Klimawandel

sind grundsätzlich im Nachhaltigkeitsbericht anzugeben.

Gesonderte Offenlegungspflicht bei Wesentlichkeit

Für alle anderen Nachhaltigkeitsaspekte ist eine unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsbeurteilung vorzunehmen (vgl. ESRS 1 – 3.2. Wesentliche Angelegenheiten und Wesentlichkeit der Information).

Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Kurzdarstellung)

Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist wesentlich und muss daher in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die

  • Wesentlichkeit der umweltspezifischen Auswirkungen („Inside-Out“) und / oder
  • Wesentlichkeit in finanzieller Hinsicht („Outside-In“)

für ein Unternehmen erfüllt sind – Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.

Wesentlichkeit in Bezug auf umweltspezifischen Auswirkungen

Aus Sicht der Auswirkungen ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, wenn es

  • tatsächliche oder potenzielle,
  • negative oder positive,
  • Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Angelegenheiten hat.

Beispiel: Erhebliche Emissionen beim Produktionsprozess

Wesentlichkeit in Bezug auf finanzielle Belange

Aus finanzieller Sicht ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, wenn es finanzielle Auswirkungen auf die Entwicklung des Unternehmens hat.

Hierbei sind

  • kurz-,
  • mittel- und
  • langfristige Effekte

in Bezug auf die Vermögens-, Finanz-, Ertragslage und die Zahlungsströme zu betrachten.

Beispiel:

Regelungen zur Erreichung von Klimazielen erfordern Investitionen in spezielle Filteranlagen einer Produktionsanlage zur Reduzierung der Schadstoffemissionen.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit wird in einer späteren UWP-Veranstaltung in 2023 und 2024 intensiver anhand von Praxisbeispielen erläutert.


Zielsetzung der EU Taxonomie-Verordnung (vorheriger Artikel) Kategorisierung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht (nächster Artikel)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Für welche Unternehmungen ergibt sich eine Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf Grundlage der EU Taxonomie-Verordnung?

    Verpflichtungen ab dem 01.01.2022 Verpflichtet sind somit in Deutschland rund...
    Mehr...
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Bestandteil des Lageberichts und könnte sich in...
    Mehr...
  • Die Grundidee: Kernelemente der Berichterstattung nach der EU Taxonomie-Verordnung

    Im Gegensatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Teil des Lageberichts wird, wurde...
    Mehr...

Vertrauen verantwortungsvoll übertragen
Expertise der EXPERTskills

Expertise für sich zu reklamieren ist einfach. Sie unter Beweis zu stellen alternativlos. Darum greift EXPERTskills auf ein erfahrenes Redaktionsteam zurück, das sich ausschließlich aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammensetzt, die über eine langjährige Berufserfahrung in der Praxis verfügen. Dadurch werden alle Themen praxisnah und rechtlich abgesichert dargestellt.

Vertrauen Sie den Experten. Vertrauen Sie EXPERTskills.