30.11.2023

Für welche Unternehmungen ergibt sich eine Verpflichtung zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf Grundlage der EU Taxonomie-Verordnung?

Verpflichtungen ab dem 01.01.2022 Verpflichtet sind somit in Deutschland rund…

Verpflichtungen ab dem 01.01.2022

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die auch schon in der Vergangenheit auf Grundlage der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) berichtspflichtig waren.
  • Teilnehmer am Finanzmarkt, die Finanzprodukte offerieren.

Verpflichtet sind somit in Deutschland rund 3.000 Unternehmen.

Zusätzlich zur Pflicht, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht zu integrieren (aufgrund der CSRD-Richtlinie) werden zahlreiche Unternehmen ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, nichtfinanzielle Berichterstattung nach der EU Taxonomie-Verordnung offenzulegen (Art. 8 Abs. 1 EU Tax-VO):

  • alle großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)
  • KMU, die kapitalmarktorientiert sind
  • Betriebe der öffentlichen Hand i. d. R. die aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vorgaben wie große Gesellschaften behandelt werden

Erstmals verpflichtet ab 2025 sind somit in Deutschland rund 33.000 Unternehmen, davon rund 15.000 große Kapitalgesellschaften und 18.000 Betriebe der öffentlichen Hand.


Die Grundidee: Kernelemente der Berichterstattung nach der EU Taxonomie-Verordnung (vorheriger Artikel) Zielsetzung der EU Taxonomie-Verordnung (nächster Artikel)

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